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10 Jahre Kögler Garantie kostenlos

10 Jahre Garantie. Kostenlos. Typisch Kögler!


Schön, wenn Sie als Käufer mit Ihrem Ford von Kögler zufrieden sind. Wir sind es noch lange nicht. Wir möchten, dass Sie nach dem Kauf Ihres Autos auch mit uns rundum zufrieden sind. Unser Angebot: Sie können beim Kauf eines Ford - über die Neuwagengarantie hinaus - mit unserer kostenlosen 10 Jahre Kögler Garantie rechnen. Diese Gewährleistung gilt für Neuwagen, Jahreswagen und Gebrauchtwagen von Ford. Damit profitieren Sie von bis zu 10 Jahren Garantie auf die wichtigsten Baugruppen Ihres Fahrzeugs (Händler-Garantie). Genießen Sie das gute Gefühl von umfassendem Schutz vor unerwarteten Reparaturkosten im Rahmen des Garantieumfangs. Sie können Ihr Auto bei irgendeinem Händler kaufen - oder bei uns!

3 Gründe warum Sie bei Ford Kögler kaufen sollten

Was Sie vorab wissen sollten:

 

  1. Ob die Reparatur durch Ersatz oder Instandsetzung des funktionsuntüchtigen Teils erfolgt, liegt im Ermessen des Garantiegebers. Dieser entscheidet nach den technischen Erfordernissen.
  2. Ist die Funktionsunfähigkeit durch ein nicht garantiegeschütztes Bauteil verursacht worden und dadurch eine Reparatur erforderlich, besteht keine Leistungspflicht.
  3. Der Selbstbehalt des Garantienehmers beträgt 100,-€ inkl. MwSt. Sollten die Wartungsarbeiten an Ihrem Auto bei einer anderen autorisierten Ford Vertragswerkstatt und nicht beim Garantiegeber durchgeführt werden, erhöht sich dieser auf 500,- € inkl. MwSt. bei jedem einzelnen Schadenfall.
  4. Soweit eine oder mehrere Wartungen entgegen den Vorschriften des Ford Serviceheftes nicht oder verspätet durchgeführt worden sind, entfallen jegliche Garantieansprüche.
  5. Die Garantie erstreckt sich nicht auf Verschleißteile wie Zündkerzenstecker, Glühkerzen, Bremsbeläge, -scheiben und Kupplung, auf Betriebs-und Hilfsstoffe wie Kraftstoffe, Chemikalien, Filtereinsätze, Kühl- und Frostschutzmittel, Hydraulikflüssikeit, Öle, Fette und sonstige Schmiermittel sowie auf sämtliche Simmeringe, Dichtungen, Sensoren, Fühler und Steuergeräte. Ebenfalls von der Garantie ausgeschlossen sind Teile, die vom Hersteller nicht zugelassen sind.
  6. Die Abschleppkosten für ein nicht fahrbereites Fahrzeug sind durch diese Garantie NICHT gedeckt.

Das deckt die 10 Jahre Kögler Garantie ab:

Motor
Zylinderblock, Kurbelgehäuse, Zylinderkopf, Zylinderkopfdichtung, Gehäuse von Kreiskolbenmotoren sowie alle mit dem Ölkreislauf in Verbindung stehende Innenteile, Riemenscheibe in Verbindung mit elektrischer Zündanlage, mechanische Kettenspanner, Ventil-Schaftabdichtungen, Ölabschirmkappen, Ölkühler, Ölwanne, Öldruckschalter, Ölfiltergehäuse, Antriebsscheibe mit Zahnkranz.
Schaltgetriebe Getriebegehäuse und alle Innenteile außer Synchronringe, Kupplungsglocke, Nehmer- und Geberzylinder, Zwischengetriebe, Führungs-/Nadellager, sofern bei einer Getriebereparatur erforderlich.

Automatikgetriebe
Getriebegehäuse und alle Innenteile einschließlich Drehmomentwandler, Kupplungsglocke, Steuergerät des Automatikgetriebes; Aufnahmeplatte für Wandler mit Zahnkranz und Wellendichtringe / Simmerringe.

Achs- / Verteilergetriebe
Gehäuse (Front -, Heck- und Allradantrieb) einschließlich aller Innenteile und Wellendichtringe/ Simmerringe.

Kraftübertragungswellen
Kardanwelle, Achsantriebswellen, Antriebsgelenke, Radlager, Radnaben, Achswellenstümpfe, Befestigungsteile der Antriebswellen, Dichtungsmanschetten und von der Antriebsschlupfregelung (DSTC/DAS, ASR, ASC, EDS, 4Matic) Drehzahlsensoren.

Lenkung
Mechanisches oder hydraulisches Lenkgetriebe mit allen Innenteilen, elektronischer und/oder elektrischer Lenkhilfemotor, Hydraulikpumpe mit allen Innenteilen, Lenkspindel, Lenkzwischenwelle.

Bremsen
Hauptbremszylinder, Bremskraftverstärker, Hydropneumatik (Druckspeicher und Druckregler), Vakuumpumpe, Radbremszylinder, Bremskraftregler, Bremskraftbegrenzer und vom ABS Drehzahlfühler.

Kraftstoffanlage
Kraftstoffpumpe, Einspritzpumpe, elektronische Bauteile der Einspritzanlage (mit Düsen/ Ventilen), Zusatz- luft-und Zündsystem bei Nachrüstung; auch Innen- und Einzelteile.

Elektrische Anlage
Lichtmaschine mit Regler, Anlasser, elektronische Bauteile der Zündanlage mit Zündkabel als Bestandteil derselben,elektrische Leitungen der elektronischen Einspritzanlage, mechanischer Verteiler, Zündspule, Vorglührelais, Kondensator und Rotor; von der Bordelektrik: Zentral Elektrikbox, Scheibenwischermotor vorne und hinten, Scheinwerferwischermotor, Heizungs-/Zusatz Lüfter Motor, Hupe.

Kühlsystem
Wasserkühler des Motors, Heizungskühler, Thermostat Wasserpumpe, Kühler für Automatikgetriebe, Visco- und Thermolüfter, Lüfter Kupplung, Thermoschalter.

Abgasanlage
Lambda-Sonde, Hosenrohr und Befestigungsteile in Verbindung mit dem Ersatz der Lambda-Sonde.

Sicherheitssysteme
Kontrollsystem von Airbag und Gurtstraffer.

Garantieleistungen und km-Stand


Ausgehend von der Betriebsleistung des versicherten Fahrzeugs bei Schadeneintritt werden dem Garantienehmer garantiebedingte Reparaturkosten wie folgt bezahlt:

  • bis 50.000 km >>100%
  • bis 60.000 km >>90%
  • bis 70.000 km >>80%
  • bis 80.000 km >>70%
  • bis 90.000 km >>60%
  • bis 100.000 km >>50%
  • über 100.000 km >>40%

Garantiebedingte Materialkosten werden im Höchstfall nach den unverbindlichen Preisempfehlungen des Herstellers und die garantiebedingten Lohnkosten im Höchstfall nach den Arbeitszeitrichtwerten des Herstellers gezahlt. Die Obergrenze der Entschädigung ist der Zeitwert des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Schadeneintritts, höchstens jedoch für alle im Rahmen dieses Vertrages regulierten Schäden ein Gesamtbetrag bis 1.500,- € inkl. MwSt. (Regulierungsobergrenze).

Folgende Schäden sind von der Garantie ausgeschlossen:


Es gibt eine Reihe von Schäden, die nicht durch unsere 10 Jahre Kögler Garantie abgedeckt sind. Dazu gehören z. B. solche, die durch Veränderung von Steuerungs- bzw. Computersystemen des Fahrzeugs, durch mutwillige und illegale Handlungen, vom Hersteller nicht zugelassene Tuningmaßnahmen, Naturereignisse und andere Ursachen entstanden sind.

 

Geltungsdauer, Geltungsbereich und Verjährung


Die Garantie setzt mit dem Tag der Erst- bzw. Wiederzulassung des Fahrzeugs auf den Käufer ein und gilt zunächst bis zur Fälligkeit der ersten Garantie-Inspektion. Bei Erfüllung sämtlicher Pflichten kann die Garantie verlängert werden. Eine Verpflichtung zu Garantieverlängerung besteht nicht. Die Garantie endet spätestens 10 Jahre nach dem Tag der Erst- bzw. Wiederzulassung bzw. ab einer Gesamtfahrleistung von 200.000 km. Einer Kündigung bedarf es nicht. Die Garantie gilt innerhalb Deutschlands und erlischt bei Verkauf bzw. Halterwechsel. 

 

Fazit:


Vorteile wohin man sieht: Mit einem Ford Neuwagen oder Gebrauchtwagen von Kögler sind 10 Jahre Sicherheit inklusive - unabhängig vom Kaufpreis, Modell, Werksgarantie und Zeitpunkt Ihres Autokaufs. Gesetzliche Garantie ist gut, Kögler Garantie ist sehr gut!
 

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Kögler GmbH – Feldbergstraße 1-7 – 61231 Bad Nauheim

*Ihr Preisvorteil in % gegenüber der UPE vom Hersteller inklusive Bereitstellungkosten.

**Angebot der Ford Bank GmbH, Henry-Ford-Straße 1, 50735 Köln: Effektiver Jahreszins 0 % für die Finanzierung aller Ford Nutzfahrzeuge für Tageszulassung mit elektrifizierten Antrieb. 1,99% für alle Ford Nutzfahrzeuge mit Tageszulassung mit konventionellen Antrieb. Gültig bis auf Weiteres.

***Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobiltreuhand GmbH unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist.