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FAQ E-Förderung

Sonderabschreibungen Gewerbe Kunden

Ja, Gewerbekunden können im ersten Jahr bis zu 75 % Sonderabschreibung auf ihr neues Fahrzeug geltend machen – gemäß den aktuellen steuerlichen Regelungen. Dies bietet besonders für Unternehmen einen attraktiven finanziellen Vorteil beim Fahrzeugkauf. 

 

Stand: 18.07.2025, Ford Kögler 

Wurde die Bruttolistenpreisgrenze für die 0,25 %-Dienstwagenbesteuerung erhöht?

Ja, die Grenze für die 0,25 %-Versteuerung von vollelektrischen Dienstwagen wurde auf einen Bruttolistenpreis von bis zu 100.000 Euro angehoben. Dadurch profitieren auch höherpreisige E-Fahrzeuge von der attraktiven pauschalen Besteuerung.

 

Stand: 18.07.2025, Ford Kögler 

Gilt die 0,25 %-Versteuerung auch für Plug-in-Hybride?

Nein, Plug-in-Hybride unterliegen in der Regel der 0,5 %-Regelung, sofern sie bestimmte Kriterien (z. B. elektrische Mindestreichweite von 60 km) erfüllen.

 

Stand: 18.07.2025, Ford Kögler

Welche Nachweise braucht man für die Sonderabschreibung?

In der Regel genügt der Kaufvertrag und die ordnungsgemäße Fahrzeugzulassung auf das Unternehmen. Die tatsächliche Abschreibung erfolgt über Ihre Steuerberatung.


Stand: 18.17.2025, Ford Kögler

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Kögler GmbH – Feldbergstraße 1-7 – 61231 Bad Nauheim

*Ihr Preisvorteil in % gegenüber der UPE vom Hersteller inklusive Bereitstellungkosten.

**Angebot der Ford Bank GmbH, Henry-Ford-Straße 1, 50735 Köln: Effektiver Jahreszins 0 % für die Finanzierung aller Ford Nutzfahrzeuge für Tageszulassung mit elektrifizierten Antrieb. 1,99% für alle Ford Nutzfahrzeuge mit Tageszulassung mit konventionellen Antrieb. Gültig bis auf Weiteres.

***Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobiltreuhand GmbH unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist.