Lenk- und Ruhezeiten bei Transportern in 2026: Das ändert sich zukünftig
Inhalt
- Diese neuen Pflichten gelten ab Juli 2026
- Wer ist von den Gesetzesänderungen betroffen?
- Die vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten für Transporter im Überblick
- Pflicht für Tachografen – diese Anforderungen gelten für Transporter
- Ausnahmen: In diesen Fällen gelten die neuen Pflichten nicht
- Bußgelder und Risiken – diese Strafen drohen bei Verstößen
- Was Unternehmen jetzt tun sollten
- Rechtzeitiges Handeln erspart Stress
Diese neuen Pflichten gelten ab Juli 2026
Ab dem ersten Juli 2026 weitet die Europäische Union die bestehenden EU-Sozialvorschriften auf Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 2,5 Tonnen aus. Bisher galten diese Vorschriften erst für Fahrzeuge ab einem Gewicht von 3,5 Tonnen. Damit gelten die Lenk- und Ruhezeiten nun auch für Transporter und sogar für bestimmte Vans, wenn das zulässige Gesamtgewicht über 2,5 Tonnen liegt.
Gleichzeitig wird für Fahrzeuge dieser Klasse eine Tachografen-Pflicht eingeführt. Dieser zeichnet die Lenk- und Ruhezeiten für den Fahrer präzise auf. Die Geräte, die auch als Fahrtenschreiber bekannt sind, müssen fest in den Fahrzeugen verbaut sein, die unter die neuen Regelungen fallen.
Wer ist von den Gesetzesänderungen betroffen?
Die Gesetzesänderung ab Juli 2026 betrifft spezifische Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen. Zudem geht es um Transporter, die im gewerblichen Güterverkehr im Einsatz sind. Dazu zählen auch der internationale Verkehr in der Europäischen Union sowie die Kabotage.
Die vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten für Transporter im Überblick
Das Gesetz macht sehr genaue Vorgaben, was die Lenk- und Ruhezeiten für Transporter ab 2026 betrifft. Grundsätzlich gilt, dass ihr als Fahrer maximal neun Stunden pro Tag gewerblich ein Fahrzeug führen dürft. Abweichend davon ist es möglich, an zwei Tagen in einer Woche die Lenkzeit um jeweils eine Stunde auf maximal zehn Stunden zu verlängern. Insgesamt dürft ihr aber nicht mehr als 56 Stunden in einer Woche hinter dem Lenkrad sitzen. Zusätzlich gilt eine Begrenzung von 90 Stunden innerhalb von zwei Wochen.
Weiterhin sind die täglichen Ruhezeiten zwischen den Arbeitstagen klar geregelt. So ist es vorgeschrieben, dass ihr eine tägliche Ruhezeit von elf Stunden einhaltet. An drei Tagen in der Woche dürft ihr diese Ruhezeit auf neun Stunden verkürzen. Diese elf beziehungsweise neun Stunden müsst ihr innerhalb von 24 Stunden erreichen. Dabei muss dieser Zeitraum nicht unbedingt mit einem Kalendertag übereinstimmen. Innerhalb einer Woche sind dabei insgesamt mindestens 45 Stunden an Ruhezeit zu erreichen.
Zusätzlich dazu sehen die Vorschriften Lenkunterbrechungen vor, also Pausen während der Fahrten. Eine solche Lenkpause ist spätestens nach 4,5 Stunden ununterbrochener Fahrt vorgeschrieben. Dann sehen die Vorschriften eine Pause von 45 Minuten vor. Ihr könnt diese Pause auch in zwei Abschnitte von zunächst 15 und später 30 Minuten teilen. Wichtig ist, dass eine Lenkphase niemals länger als 4,5 Stunden am Stück dauern darf.
Pflicht für Tachografen – diese Anforderungen gelten für Transporter
Ab Juli 2026 gilt zudem die Pflicht für einen Tachografen für Fahrzeuge ab 2,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht. Dabei muss auch dieser Fahrtenschreiber spezifische Auflagen erfüllen. So ist ein digitaler Smart-Tachograf der zweiten Generation Version 2 (G2V2) vorgeschrieben. Dieser Tachograf muss fest im Fahrzeug installiert sein.
Ebenfalls müssen die passenden Fahrerkarten vorhanden sein. Diese müssen Daten für 56 Tage speichern und mit dem G2V2-Tachografen kompatibel sein. Sofern noch ältere Fahrerkarten vorhanden sind, gilt eine Übergangsfrist bis Ende 2027. Bis dahin dürft ihr noch Fahrerkarten nutzen, die nur Daten von 28 Tagen speichern.
Ausnahmen: In diesen Fällen gelten die neuen Pflichten nicht
Für Gewerbetreibende und Unternehmen gibt es eine Ausnahme von den neuen gesetzlichen Vorgaben. Diese Handwerkerregelung befreit Unternehmen von den Pflichten, wenn diese in einem Umkreis von maximal 100 Kilometern zum Firmenstandort operieren und der Zweck der Fahrt nicht die Haupttätigkeit ist. Bei Handwerkern trifft dies zu, denn die Haupttätigkeit ist zum Beispiel die Arbeit auf der Baustelle oder der Transport von Materialien für die eigentliche Aufgabe.
Voraussetzung ist, dass ausschließlich ein nationaler Einsatz erfolgt. Überquert ihr also die Grenze zu einem anderen EU-Staat, gelten automatisch die gesetzlichen Vorgaben für Lenkzeiten und die Fahrtenschreiberpflicht. Wer sein Fahrzeug vollständig privat nutzt, fällt ebenfalls nicht unter die Vorgaben für die Lenk- sowie Ruhezeiten und benötigt auch keinen Tachografen.
Bußgelder und Risiken – diese Strafen drohen bei Verstößen
Bei Verstößen gegen die Lenk- und Ruhezeiten drohen euch teilweise empfindliche Strafen. Dabei erhalten sowohl der Fahrer als auch das Unternehmen als Halter des Fahrzeugs Bußgelder. Dies beginnt bei Missachtungen der Ruhezeiten. Wer diese um bis zu 60 Minuten unterschreitet, erhält als Fahrer ein Bußgeld von 30 Euro. Bei mehr als einer und maximal drei Stunden Unterschreitung drohen dem Fahrer 30 Euro Bußgeld und dem Unternehmen zusätzlich 30 Euro Strafe. Bei mehr als drei Stunden Unterschreitung der Ruhezeit sind es bereits 60 Euro Strafe für den Fahrer und 180 Euro für das Unternehmen.
Eine Überschreitung der täglich erlaubten Lenkzeit um bis zu 60 Minuten resultiert in einem Bußgeld von 30 Euro für den Fahrer. Bei einer Überschreitung von maximal zwei Stunden sind es 30 Euro Strafe pro angefangener halber Stunde für den Fahrer und zusätzlich 90 Euro für das Unternehmen. Wer die erlaubte Lenkzeit um mehr als zwei Stunden überschreitet, zahlt als Fahrer zusätzlich 60 Euro für jede weitere angefangene halbe Stunde, während das Unternehmen mit 180 Euro pro angefangener halber Stunde bestraft wird.
Weiterhin gibt es Strafen, wenn ihr die Ruhezeiten nicht korrekt einhaltet. Bereits eine um 15 Minuten verkürzte Lenkpause führt zu einem Bußgeld von 30 Euro für den Fahrer und 90 Euro für das Unternehmen. Wer seine Lenkpause um mehr als 15 Minuten verkürzt, muss als Fahrer pro angefangene 15 Minuten weitere 60 Eurozahlen, während das Unternehmen mit einem Bußgeld von 180 Euro belegt wird. Besonders teuer ist ein Vergehen gegen die Wochenruhezeit. Wer diese im Fahrzeug oder an einem ungeeigneten Ort ohne Schlafmöglichkeit verbringt, riskiert eine Strafe von bis zu 500 Euro. Unternehmen können bei einem solchen Verhalten zusätzlich mit bis zu 1.500 Euro bestraft werden.
Außerdem droht ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro, wenn das Einbauschild des Tachografen nicht korrekt montiert ist oder das Gerät nicht vorschriftsmäßig gewartet ist. Ein zertifizierter Fachbetrieb muss den Fahrtenschreiber mindestens alle zwei Jahre prüfen und dies mit einem verplombten Einbauschild nachweisen. Dies ist in § 57b Absatz 1 der StVZO festgelegt.
Noch höhere Strafen drohen, wenn kein oder ein nicht gesetzeskonformer Fahrtenschreiber im Transporter verbaut ist. In diesem Fall droht dem Fahrer eine Strafe von 250 Euro für jeden Tag ohne Tachograf und das Unternehmen erhält zusätzlich ein Bußgeld von 1.000 Euro pro Tag. Ist der Fahrtenschreiber nicht funktionstüchtig oder sind die Daten nicht korrekt gespeichert und aufbewahrt, liegt das Bußgeld bei 250 Euro für den Fahrer und 750 Euro für das Unternehmen.
Was Unternehmen jetzt tun sollten
Wer gewerbliche Transporte mit Fahrzeugen durchführt, die ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 2,5 Tonnen haben, und bisher nicht unter die Pflichten für Lenk- und Ruhezeiten fällt, sollte frühzeitig vor dem 1. Juli 2026 prüfen, ob ihn die Gesetzesänderungen betreffen. Falls ja, ist es wichtig, sich rechtzeitig auf den Zeitpunkt vorzubereiten.
Der erste Schritt ist es, die betroffenen Fahrzeuge auf die Tachografen-Pflicht vorzubereiten. Eventuell sind ältere Fahrtenschreiber eingebaut, die nicht den aktuellen Standard erfüllen. Ein Einbau muss durch eine offiziell zugelassene Werkstätte erfolgen. Das Kraftfahrt-Bundesamt hat eine Liste auf der eigenen Webseite veröffentlicht, die alle zertifizierten Werkstätten aufführt.
Ein zweiter Schritt ist es, alle Fahrer auf die kommenden gesetzlichen Vorgaben vorzubereiten. Dazu gehört zunächst die Prüfung, ob jeder Fahrer eine Fahrerkarte besitzt. Falls nicht, müsst ihr beziehungsweise der Fahrer diese rechtzeitig beantragen. Die Beantragung gelingt über die Fahrerlaubnisbehörde eures Wohnortes, also beispielsweise die Führerscheinstelle oder das Bürgeramt. Der Prozess dauert etwa fünf bis zehn Werktage und kostet um die 40 Euro. Ihr benötigt für den Antrag euren Personalausweis oder Reisepass, einen gültigen EU-Kartenführerschein und ein biometrisches Passfoto.
Weiterhin ist es wichtig, die Fahrer in den Umgang mit dem Tachograf und den Vorschriften einzuweisen. Hilfreich dabei ist eine Einweisungs-Checkliste. So vergesst ihr keinen Punkt und dokumentiert den gesamten Prozess schriftlich. Wichtig ist hierbei, die Lenk- und Ruhezeiten sowie die Pausenvorschriften genau zu erklären. Eine praktische Einweisung in den Umgang mit dem Tachografen ist ebenfalls sinnvoll.
Für Unternehmen sind weiterhin die Aufbewahrungsfristen für die Ausdrucke sowie die digitalen Daten des Fahrtenschreibers wichtig. Diese müssen Betriebe mindestens zwölf Monate aufbewahren.
Rechtzeitiges Handeln erspart Stress
Ab dem 1. Juli 2026 gelten die Lenk- und Ruhezeiten auch für Transporter ab 2,5 Tonnen. Wer nicht vorbereitet ist, muss möglicherweise seine Kapazitäten einschränken, temporär alternative Lösungen finden oder riskiert empfindliche Strafen. Die Installation von Tachografen sowie die Beantragung der Fahrerkarten nehmen einige Zeit in Anspruch. Außerdem stehen die Fahrzeuge dann kurzzeitig nicht zur Verfügung, während der Einbau der Geräte erfolgt. Aus diesen Gründen ist es wichtig, sich rechtzeitig mit dem Thema auseinanderzusetzen und die entsprechenden Vorkehrungen zu treffen. Dann seid ihr optimal vorbereitet und könnt gelassen den neuen Vorschriften entgegen sehen.