Was gilt bei der Elektro-Förderung 2026 für Nutzfahrzeuge? Antworten auf die wichtigsten Fragen
Inhalt
- Was ändert sich bei der Elektro-Förderung 2026?
- Förderung für BEV - gilt sie für elektrische Transporter?
- Förderung für PHEV - werden Plug-in-Hybride unterstützt?
- Für welche Ford Nutzfahrzeuge gibt es die Elektro-Förderung?
- Gibt es die Elektro Förderung für Tageszulassungen?
- Privat- und Gewerbekunden – welche Unterschiede gibt es zu beachten?
- Zusätzliche Steuervorteile zur Förderung
- Praxisbeispiele: Diese Fördermittel sind für einen Ford Transit Elektro und einen Ford Ranger PHEV möglich
- Elektro-Förderung 2026: Lohnt sich die Anschaffung für euch?
Fördermittel sind beim Kauf eines Neuwagens eine willkommene Unterstützung durch den Staat. Um eine solche Förderung in Anspruch nehmen zu können, muss der Neuwagen jedoch bestimmte Anforderungen erfüllen.
Änderungen und Neuerungen gab es gerade bei der Elektro-Förderung in 2026 für Nutzfahrzeuge. Wer also einen Transporter wie den Ford Transit mit Elektroantrieb kaufen möchte, kann im besten Fall eine ordentliche Förderung mitnehmen.
Was ändert sich bei der Elektro-Förderung 2026?
Mit Beginn des Jahres 2026 hat die Bundesregierung erneut eine Kaufprämie für Elektrofahrzeuge eingeführt. Diese Form der Förderung existierte bereits bis 2023. Nun ist das Programm mit veränderten Konditionen zurück. Bis zu 6000 Euro sind hier beim Kauf oder Leasing eines Fahrzeugs möglich - das Förderprogramm der Bundesregierung ist also durchaus attraktiv.
Das Förderprogramm orientiert sich am jährlichen Einkommen. Dabei ist das Einkommen des gesamten Haushalts ausschlaggebend. Die Höhe ist dann gestaffelt und ist besonders bei einem geringen Einkommen attraktiv hoch. Zwei Eckpunkte des Förderprogramms für E-Fahrzeuge 2026: Eine Beantragung ist durch private Haushalte und bei der Anschaffung eines Neufahrzeugs möglich.
Die Bundesregierung hat für die Förderung insgesamt einen Topf von drei Milliarden Euro bereitgestellt. Damit will die Regierung mindestens die Anschaffung von 800.000 Pkw fördern. Durch diese recht umfangreichen Fördermittel ist davon auszugehen, dass ihr längere Zeit vom Programm profitieren könnt. Dennoch gilt, wie bei vergleichbaren staatlichen Förderprogrammen, dass eine Beantragung nur so lange möglich ist, wie finanzielle Mittel verfügbar sind.
Eine weitere gute Nachricht: Das Förderprogramm gilt rückwirkend. Ihr habt also auch dann noch die Möglichkeit, die Förderung zu beantragen, wenn ihr das Fahrzeug bereits erworben und zugelassen habt. Stichtag ist dabei der 1. Januar 2026 und ausschlaggebend ist der Tag der Zulassung.
Förderung für BEV - gilt sie für elektrische Transporter?
Im Mittelpunkt des neuen Förderprogramms stehen Fahrzeuge mit rein batterieelektrischem Antrieb. Die Bundesregierung möchte mit dem neuen Programm vor allem diese BEV fördern. Die emissionsfreie Mobilität ist Teil des Klimaschutzprogramms und soll den Ausstoß von CO₂ im Verkehr reduzieren.
Haushalte, deren zu versteuerndes Einkommen unter 45.000 Euro im Jahr liegt, können 5000 Euro Förderung beim Kauf eines BEV erhalten. Bei Haushalten, deren Jahreseinkommen sich zwischen 45.001 und 60.000 Euro bewegt, liegt der Sockelbetrag bei 4000 Euro. Immerhin noch 3000 Euro Förderung erhalten Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen von 60.001 bis 85.000 Euro im Jahr. Zusätzlich gibt es für ein minderjähriges Kind im Haushalt weitere 500 Euro Förderung. Bei zwei oder mehr minderjährigen Kindern erhalten Haushalte zusätzlich 1000 Euro Förderung. So ergibt sich die maximal mögliche Fördersumme von 6000 Euro.
Haushalte mit zwei Kindern erhalten zudem ebenfalls 4000 Euro Förderung, selbst wenn das jährliche Einkommen zwischen 80.001 und 90.000 Euro beträgt. Bei einem Jahreseinkommen von 80.001 bis 85.000 Euro erhalten außerdem Haushalte mit einem minderjährigen Kind 3500 Euro Förderung beim Kauf.
Förderung für PHEV - werden Plug-in-Hybride unterstützt?
Tatsächlich können auch Plug-in-Hybride in den Genuss der Fördermittel kommen. Eine Besonderheit gilt hier: Das Förderprogramm für PHEV ist zeitlich begrenzt und läuft zum 30. Juni 2027 aus. Wenn ihr also für einen Ford Ranger die PHEV-Förderung beantragen möchtet, solltet ihr nicht zu lange zögern.
Zur Klasse der Plug-in-Hybriden gehören alle Fahrzeuge, die eine elektrische Reichweite von mindestens 80 Kilometern erreichen oder höchstens CO₂-Emissionen von 60 Gramm pro Kilometer aufweisen. Auch Modelle mit Range-Extender fallen in die Förderung, sofern sie 80 Kilometer Reichweite besitzen. Das gilt für den Ford Transit Custom mit Range Extender.
Im Gegensatz zu Fahrzeugen mit reinem Elektroantrieb liegen die maximalen Förderbeträge bei den Plug-in-Hybriden etwas niedriger. Die maximale Förderung beträgt hier 4500 Euro. Diese Förderung erhalten Haushalte mit einem jährlichen Einkommen von höchstens 45.000 Euro und zwei minderjährigen Kindern. Bei einem Kind beträgt die Fördersumme 4000 Euro, Haushalte ohne Kinder erhalten 3500 Euro. Bei einem jährlichen Einkommen zwischen 45.001 und 60.000 Euro sind es 2500 Euro ohne Kinder oder 3000 Euro mit einem minderjährigen Kind und 3500 Euro bei zwei Kindern unter 18 Jahren.
Eine Förderung von 1500 Euro beim Kauf eines PHEV erhalten Haushalte mit einem jährlichen Einkommen zwischen 60.001 und 80.000 Euro. Ist ein minderjähriges Kind Teil des Haushalts, erhöht sich die Förderung auf 2000 Euro. Bei zwei oder mehr Kindern unter 18 Jahren sind es 2500 Euro. Ebenfalls 2500 Euro können Haushalte mit einem jährlichen Einkommen zwischen 80.001 und 90.000 Euro bei zwei minderjährigen Kindern erhalten. Bei einem Kind unter 18 Jahren sind es 2000 Euro Förderung, wenn das jährliche Einkommen zwischen 80.001 und 85.000 Euro liegt.
Für welche Ford Nutzfahrzeuge gibt es die Elektro-Förderung?
Alle Nutzfahrzeuge von Ford, die die Grundvoraussetzungen des Programms erfüllen, sind grundsätzlich förderfähig. Dazu zählen alle Modelle der Klasse M1, die ein zulässiges Gesamtgewicht von höchstens 3,5 Tonnen besitzen. Wichtig ist natürlich ein vorhandener Elektroantrieb, der die Anforderungen des Förderprogramms erfüllt.
Aus dem Angebot von Ford in 2026 sind dies in erster Linie die Modelle E-Transit, E-Transit Custom, Transit Custom PHEV und Ranger PHEV. Ebenfalls förderfähig ist der Ford Transit Custom PHEV mit Range Extender. Nicht förderfähig ist hingegen der beliebte Ford Ranger Diesel. Hier scheitert die Klassifizierung an dem nicht vorhandenen Elektroantrieb.
Gibt es die Elektro Förderung für Tageszulassungen?
Grundsätzlich ist auch für eine Tageszulassung die Elektro-Förderung möglich. Wichtig ist dabei der Tag der ersten Zulassung. Liegt dieser vor dem 1. Januar 2026, fällt das Fahrzeug auf jeden Fall aus dem Förderprogramm heraus. Erwerbt ihr aber bei uns ein Fahrzeug, das über eine Tageszulassung kurzzeitig im Laufe des Jahres 2026 zugelassen war, könnt ihr voraussichtlich die Fördermittel beantragen.
Privat- und Gewerbekunden – welche Unterschiede gibt es zu beachten?
Grundsätzlich richtet sich dieses Förderprogramm der Bundesregierung ausschließlich an private Haushalte. Ihr könnt die Förderung also nur dann beantragen, wenn das Fahrzeug privat angemeldet ist. Das bedeutet aber auch, dass Selbstständige, Freelancer und ähnliche Personengruppen potenziell die Förderung beim Kauf eines Fahrzeugs nutzen können. Wichtig ist, dass eine private Nutzung vorhanden ist. Unternehmen, die ein Fahrzeug auf die Firma zulassen, können diese Förderung also nicht beantragen.
Zusätzliche Steuervorteile zur Förderung
Speziell für Unternehmen und Gewerbetreibende gibt es mit der Dienstwagenbesteuerung für E-Firmenwagen eine weitere interessante Option. Dieser Steuervorteil existiert bereits seit dem 1. Juli 2025. Konkret geht es um den geldwerten Vorteil, den ihr monatlich über die Lohnsteuer für die private Nutzung pauschal abrechnet. Im Normalfall beträgt dieser 1,00 Prozent vom Listenpreis des Fahrzeugs.
Bei reinen Elektrofahrzeugen, also BEV, ist dieser Steuersatz für den geldwerten Vorteil nun auf 0,25 Prozent gesenkt. Dies gilt für Fahrzeuge, deren Listenpreis maximal 100.000 Euro beträgt. Bei einem Listenpreis von 50.000 Euro liegt der monatliche geldwerte Vorteil, den ihr versteuern müsst, nur noch bei 125 Euro. Bei einem klassischen Fahrzeug mit Verbrennungsmotor wären es hingegen 500 Euro geldwerter Vorteil, den ihr monatlich versteuern müsst. Für Plug-in-Hybride gibt es ebenfalls einen kleinen Steuervorteil. So beträgt der Steuersatz hier 0,50 Prozent. Im Beispiel müsstet ihr also 250 Euro monatlich versteuern.
Dieser Steuervorteil ist eine interessante Alternative zur Elektro-Förderung 2026 für Nutzfahrzeuge. Das gilt vor allem dann, wenn Ihr ein Fahrzeug über die Firma anmeldet und gleichzeitig teilweise privat nutzt.
Praxisbeispiele: Diese Fördermittel sind für einen Ford Transit Elektro und einen Ford Ranger PHEV möglich
Wie hoch die potenzielle Förderung konkret ist, hängt von eurem Jahreseinkommen sowie eurem Haushalt ab. Ausschlaggebend ist der Einkommensteuerbescheid. Wer nicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet ist, kann freiwillig eine Erklärung einreichen und so die Grundlage für den Förderantrag schaffen.
Den Ford E-Transit erhaltet ihr beispielsweise ab etwa 55.500 Euro. Ein vergleichbarer Ford Transit Transporter kostet bei uns ab etwa 33.750 Euro. Durch die Förderung beim E-Transit sinkt der effektive Kaufpreis dann um bis zu 6000 Euro. Die Förderung liegt also bei fast elf Prozent, sofern ihr den vollen Satz erhaltet.
Bei Plug-in-Hybriden fällt die Rechnung vergleichbar aus. Bei uns bekommt ihr den Ford Ranger PHEV ab rund 52.600 Euro. Ein vergleichbares Modell mit Verbrennungsmotor kostet ab etwa 37.000 Euro. Die maximal mögliche Förderung für ein solches Fahrzeug würde 4500 Euro betragen. In diesem Fall würde der Kaufpreis also um bis zu 8,5 Prozent sinken.
Elektro-Förderung 2026: Lohnt sich die Anschaffung für euch?
Die Elektro Förderung ab 2026 für Nutzfahrzeuge ist ein sehr attraktives Angebot der Bundesregierung. Ihr könnt diese Förderung voraussichtlich ab Frühjahr 2026 online beantragen. Da das Ganze rückwirkend für ein Jahr ab Kaufdatum möglich sein wird, könnt ihr euch euer Wunschfahrzeug jedoch schon vorher aussuchen.
Ob es sich nun bewusst lohnt, ein batteriebetriebenes Nutzfahrzeug oder einen Ford Ranger PHEV mit Förderung zu erwerben, hängt von der individuellen Situation ab. Trotz der recht hohen Förderung sind weder BEV noch PHEV in der Anschaffung günstiger als ein Fahrzeug mit Verbrennungsmotor. Ein wichtiger Faktor dabei ist auch, wie günstig ihr an den Strom gelangt. Wer eine eigene Photovoltaikanlage besitzt oder den E-Transporter am Arbeitsplatz günstig laden kann, profitiert wahrscheinlich mehr von einem solchen Fahrzeug. Vergesst auch nicht, dass E-Transporter bis zum 31. Dezember 2035 von der Kfz-Steuer befreit sind – auch das reduziert die laufenden Kosten!
Übrigens gibt es die Elektro-Förderung nicht nur beim Kauf eines Fahrzeugs, sondern auch beim Leasing. Sprecht uns einfach an, falls ihr Fragen zum Förderprogramm habt – wir helfen euch fachkundig weiter.